Inhaltsübersicht:
- Chinesische Shopping-Apps krempeln den Markt um
- Neue Funktion: Google doch in TikTok!
- Best Practices: Auch ohne Tänzchen authentisch auf TikTok werben
- Kommt das Junkfood-Werbeverbot für Influencer?
- 5,4 Prozent mehr Umsätze in der Cyberweek
- Künstlersozialabgabe für Influencer: Es ist kompliziert
Liebe Leserinnen und Leser,
komme, was wolle, an einer Sache wird in Deutschland nicht gespart. Das sind – Sie ahnen es bereits – die Weihnachtsgeschenke. Ein Blick auf die folgende Grafik zeigt, dass die Ausgaben für Präsente im Laufe der letzten 11 Jahre um fast 54 Prozent gestiegen sind. Damit gab jeder Deutsche 2022 im Schnitt 520,40 Euro für bunte Päckchen und strahlende Gesichter unterm Baum aus.
Quelle: https://www.acquisa.de
Falls auch für Ihr Business die Weihnachtszeit zur umsatzstärksten des Jahres gehört, ist jetzt der Moment gekommen, werbetechnisch „all in“ zu gehen. Denn erstens vergeben Influencer spätestens im Herbst ihre Slots für die Weihnachtszeit. Und zweitens sind insbesondere Frauen beim Shopping früh dran: 16,1 Prozent kaufen ihre Geschenke bereits im Oktober und November.
Mehr Tipps und KnowHow für erfolgreiches Influencer Marketing stellen wir Ihnen in diesem Newsletter vor – wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
1. Chinesische Shopping-Apps krempeln den Markt um
Chinesische Shopping-Plattformen wie Shein, Temu und Tmall (Alibaba) lehren aktuell Branchenriesen wie Amazon und Zalando das Fürchten. Besonders die Shoppingapp Temu legt ein gewaltiges Wachstum hin. Das Erfolgsrezept? Irrwitzige Rabatte – und ein geschicktes Influencer Programm. „Die chinesischen Apps bieten Erlebnis“, analysiert Branchen-Insider Björn Ognibeni.
Quelle: focus.de
2. Neue Funktion: Google doch in TikTok!
Junge User nutzen vermehrt TikTok statt Google für ihre Internetrecherche. Darauf reagiert das Unternehmen nun und integriert testweise Google-Suchergebnisse in die App. Das berichtet App-Experte Radu Oncescu auf X (ehemals Twitter). Auch über eine Integration von Wikipedia-Einträgen in die Suchergebnisse der App denkt das Unternehmen laut einem Bericht der Website Business Insider nach.
Quelle: absatzwirtschaft.de
3. Best Practice auf TikTok
Sie wollen TikTok nutzen, um eine junge Zielgruppe auf Ihr Unternehmen aufmerksam zu machen? Sie haben Angst, sich dabei anzubiedern oder sich lächerlich zu machen, weil Ihr Unternehmen vermeintlich nicht hip genug ist? Dann lassen Sie sich von drei Best-Practice-Beispielen inspirieren. Ein Energiedienstleister, ein schwäbischer Mittelständler und ein Malermeister beweisen, dass niemand tanzen muss, um bei der Jugend gut anzukommen. Setzen Sie stattdessen auf Authentizität mit einem Funken Selbstironie.
Quelle: horizont.net
4. Kommt das Junkfood-Werbeverbot für Influencer?
Schokoriegel, Softdrinks, Chips – alles lecker, alles eher ungesund. Damit Kinder nicht zum übermäßigen Konsum solcher Lebensmittel verführt werden, sollen die Werbemöglichkeiten für besonders zuckerhaltige oder fettige Snacks künftig eingeschränkt werden. Davon könnten auch Influencer Kampagnen betroffen sein. Der Gesetzesentwurf lässt allerdings einen breiten Interpretationsspielraum zu. Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig und gestalten Sie geplante Kampagnen im Zweifel so, dass sie eine erwachsene Zielgruppe ansprechen.
Quelle: horizont.net
5. 5,4 Prozent mehr Umsätze in der Cyberweek
Geshoppt wird jetzt, bezahlt wird später – dieser Trend sorgt in Kombination mit hohen Rabatten dafür, dass Konsumenten in diesem Herbst mehr Geld ausgeben, als im letzten. So lautet die Prognose von Patrick Brown, Vice President of Growth Marketing bei Adobe. Besonders für die umsatzstarke Cyber Week sagt der Experte ein Umsatzplus von 5,4 Prozent voraus. Zum ersten Mal übertreffen dabei die am Handy getätigten Einkäufe jene am Desktop.
Quelle: it-times.de
6. Künstlersozialabgabe für Influencer: Es ist kompliziert
Ist ein Unternehmen, das selbständige Influencer beauftragt oder vermittelt, zur Künstlersozialabgabe verpflichtet? Jein, sagt Rechtsanwalt Philipp Scholl. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Influencer oder die Influencerin eine Leistung erbringt, die als künstlerisch oder publizistisch eingestuft werden kann. Ist dies der Fall, muss der Auftraggeber eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bei einer reinen Affiliate-Marketing-Kooperationen gilt keine Abgabepflicht.
Quelle: anwalt.de